Geschäftsbedingungen des Unternehmens ARKYS s.r.o. Brno
Bestellung und Abschluss eines einzelnen Kaufvertrages
I.1 Die Ware wird auf Grundlage der per E-Mail gesendeten Bestellung des Käufers geliefert. Die Bestellung muss mindestens die Spezifikation der Ware, die angeforderte Menge, die Mengeneinheit, den Lieferort und den gewünschten Liefertermin beinhalten.
I.2 Die Ware wird in ganzen Paketen bestellt. Angaben zu den Warenpaketen sind der Bruttopreisliste bzw. dem Warenkatalog zu entnehmen. Bei allen Bestellungen gilt, dass bestellte Ware, die nicht einem ganzen Paket entspricht, automatisch auf das nächsthöhere ganze Paket gerundet wird. Dies gilt nicht, wenn auf schriftlichen Wunsch des Käufers die Lieferung direkt an die Baustelle des Kunden des Käufers erfolgt. In diesem Fall wird die Ware genau in der Anzahl gemäß der Bestellung geliefert.
I.3 Der Verkäufer bestätigt die Bestellung per E-Mail spätestens 24 Stunden nach ihrem Eingang. Die Auftragsbestätigung enthält stets die Einheitskaufpreise der Ware ohne MwSt. gemäß der aktuellen Bruttopreisliste sowie den Gesamtpreis der Bestellung ohne MwSt. und inkl. MwSt., den voraussichtlichen Liefertermin der bestellten Ware und die Versandart der Ware.
I.4 Für den Fall, dass der Käufer die Lieferung der Ware am selben Tag wünscht, an dem er die Bestellung gesendet hat, muss diese Bestellung dem Verkäufer spätestens um 11:00 Uhr zugestellt werden und die Auftragsbestätigung spätestens um 12:00 Uhr an den Käufer gesendet werden.
I.5 Der Kaufvertrag über eine bestimmte Ware kommt durch Zusendung der Bestellbestätigung des Verkäufers an den Käufer zustande.
Artikel II.
Lieferung der Ware
II.1 Sofern im konkreten Kaufvertrag nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware im Lager des Verkäufers. Der Verkäufer fordert den Käufer mindestens 2 Tage im Voraus per Fax oder E-Mail zur Abnahme der Lieferung auf (außer in Fällen, in denen der Käufer die Lieferung innerhalb von weniger als 3 Tagen ab dem Tag der Bestellung wünscht).
II.2 Sofern vertraglich oder durch Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, trägt der Käufer die Kosten für den Transport der Ware.
II.3 Der Verkäufer übergibt dem Käufer alle Unterlagen, die zum Umgang mit der Ware berechtigen.
II.4 Die Ware wird im Namen des Käufers von einer bevollmächtigten Person übernommen, die auch ihren Vor- und Nachnamen bzw. ihre Funktion in Blockschrift angeben muss. Wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb der für die Abnahme der Ware angegebenen Frist übernimmt, gilt nach deren Ablauf die Verpflichtung des Verkäufers als ordentlich erfüllt. Eine Verzögerung mit der Übernahme von mehr als 30 Tagen gilt als wesentliche Vertragsverletzung seitens des Käufers und der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer für die Lagerung der Ware eine Pauschale von 0,1 % des Warenpreises für jeden Kalendertag zu verlangen.
II.5 Ist eine Warenübernahme außerhalb des Lagers des Verkäufers vereinbart und übernimmt der Käufer diese nicht, ist er verpflichtet, die mit dem Transport der Ware zum Übernahmeort und zurück verbundenen Mehrkosten zu tragen.
II.6 Übernimmt der Käufer die Ware nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Tag der Aufforderung zur Abnahme, ist der Verkäufer berechtigt, die Bestellung zu stornieren und die Ware zur Lieferung an andere Kunden freizugeben. Zugleich ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Kaufpreises der bestellten Ware zu verlangen.
II.7 Unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Verkäufer, den Liefertermin um die Dauer des Andauerns der Hindernisse zu verschieben. Als unvorhersehbare Umstände gelten solche Ereignisse, denen mit angemessener Sorgfalt nicht vorgebeugt werden kann, insbesondere Fälle wie Krieg, Währungs-, Wirtschafts-,
oder andere ähnliche Maßnahmen, zivile Unruhen, Naturkatastrophen, Brand, Streik, Massenentlassungen, nicht vom Verkäufer verschuldeter Materialmangel, Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen und sonstige höhere Gewalt, durch die die Erfüllung des Kaufvertrages gefährdet, wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wurde. In diesen Fällen ist der Verkäufer auch berechtigt, ohne Schadensersatz vom Kaufvertrag zurückzutreten.
II.8 Alle Vorbehalte zur gelieferten Ware sind unverzüglich von der bevollmächtigten Person des Käufers auf dem Lieferschein zu vermerken. Andernfalls behält sich der Verkäufer das Recht vor, diese Vorbehalte nicht anzuerkennen.
II.9 Alle Differenzen zwischen der auf dem Lieferschein angegebenen Warenmenge und der tatsächlich erhaltenen Menge sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen und durch den Käufer innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung der Ware schriftlich zu bestätigen. Der Verkäufer verpflichtet sich, Fehler in der gelieferten Warenmenge so schnell wie möglich und auf eigene Kosten zu korrigieren.
II.10 Alle Fehler in den Bestellungen des Käufers sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen und durch den Käufer innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung der Ware schriftlich zu bestätigen. In diesem Fall trägt die Kosten für die Rücksendung der Ware der Käufer.
Artikel III.
Gefahrübergang / Eigentumsvorbehalt
III.1 Die Schadensgefahr geht mit Empfang der Ware oder am Tag der Annahmeverweigerung ohne Angabe von Gründen oder bei Passivität des Käufers nach Ablauf der in der Aufforderung zur Abnahme der Ware genannten Frist auf den Käufer über. Haben die Parteien den Versand der Ware an den Käufer vereinbart, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Käufer über. Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Käufer über, wenn er mit der Verwendung der Ware beginnt.
III.2 Das Eigentum an der übernommenen Ware geht erst im Moment der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.
Artikel IV.
Warenrückgabe
IV.1 Der Käufer ist in Ausnahmefällen berechtigt, den Verkäufer um die Möglichkeit der Rückgabe der gelieferten Ware zu ersuchen.
IV.2 Der Käufer sendet dem Verkäufer eine begründete Aufforderung zur Zustimmung. Es wird nur Ware in vollständiger Originalpackung mit unbeschädigter Verpackung zurückgenommen.
IV.3 Der Verkäufer ist nicht zur Rücknahme der Ware verpflichtet, insbesondere wenn es sich um umsatzschwache Produkte (z. B. Sonderanfertigungen, Sondermaße u. Ä.) handelt.
IV.4 Für den Fall, dass der Verkäufer zustimmt, die Ware vom Käufer zurückzunehmen, wird eine finanzielle Sanktion für den Käufers festgelegt:
- in Höhe von bis zu 20 % des Warenpreises im Fall von Ware, die der Verkäufer normalerweise auf Lager hält,
- in Höhe von bis zu 40 % des Warenpreises im Fall von Sonderanfertigungen bzw. Ware, bei der aufgrund von Beschädigung oder aus ästhetischen Gründen eine erneute Oberflächenbehandlung erforderlich ist.
- Bezeichnung dessen, der die Reklamation geltend macht,
- Kaufbeleg (bzw. Rechnungsnummer),
- Beschreibung des Mangels – Datum der Feststellung des Mangels, Art des Produkts, Chargennummer, Beschreibung des festgestellten Mangels und der Umgebung, in der die Ware verwendet wird, Adresse des Ortes, an dem die Ware verwendet wird,
- Fotodokumentation des Mangels,
- Vorschlag zur Abwicklung der Reklamation,
- Kontaktdaten: Kontaktperson, Telefon, Mobiltelefon, E-Mail-Adresse,
- Datum und Unterschrift.
IV.5 Der Transport zurückgesandter Ware zu Händen des Verkäufers wird vom Käufer beglichen.
Artikel V.
Garantie / Reklamationsordnung
V.1 Auf die Ware des Verkäufers bezieht sich eine Garantie
Auf Schweißnähte und Material | für die Dauer von 10 Jahren ab dem Tag des Warenverkaufs |
Auf die Oberflächenbehandlung der Oberfläche gegen Korrosion gilt eine verlängerte Garantie: | |
§ galvanisches Verzinken | für die Dauer von 10 Jahren ab dem Tag des Warenverkaufs |
§ Sendzimirverzinken | für die Dauer von 10 Jahren ab dem Tag des Warenverkaufs |
§ Feuerverzinken | für die Dauer von 10 Jahren ab dem Tag des Warenverkaufs |
§ Edelstahl AISI 304 | für die Dauer von 15 Jahren ab dem Tag des Warenverkaufs |
V.2 Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die vom Käufer durch seine Handlungen, sein Vorgehen oder seine Unterlassungen verursacht oder mitverursacht wurden.
V.3 Des Weiteren haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die durch die Nichteinhaltung der technischen Lagerbedingungen der Ware oder der Montage- und Betriebsbedingungen bei der Verwendung der Ware entstehen.
V.4 Des Weiteren haftet der Verkäufer nicht für Mängel, für die dem Käufer gegebenenfalls ein zusätzlicher Nachlass auf den Warenpreis gewährt wurde.
V.5 Die verlängerte Garantie gilt nur für die Installation der Ware in geeigneten Umgebungen gemäß den Informationen im Produktkatalog des Verkäufers oder gegebenenfalls bei Aktualisierungen auf www.arkys.cz.
V.6 Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleiß, der durch normale Verwendung verursacht wird.
V.7 Mängel sind vom Käufer unverzüglich, nachdem er sie entdeckt hat oder hätte entdecken können, spätestens jedoch vor Ablauf der Garantiefrist beim Verkäufer geltend zu machen.
V.8 Reklamationen können ausschließlich schriftlich geltend gemacht werden, sofern in dieser Reklamationsordnung im Einzelfall nichts anderes angeführt ist.
Die Reklamation muss insbesondere folgendes enthalten:
V.9 Die reklamierte Ware ist getrennt zu lagern (sofern sie nicht bereits eingebaut ist) und jede Handhabung dieser Ware, die die Feststellung der reklamierten Mängel erschweren oder unmöglich machen könnte, ist ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zum Erlöschen der Rechte aus der Mängelhaftung.
V.10 Für den Fall, dass es zweckmäßig erscheint, mangelhafte Ware am Einbauort zu analysieren, ist der Käufer verpflichtet, dem zuständigen Mitarbeiter des Verkäufers möglichst detaillierte Angaben über den Einbau der reklamierten Ware zu machen. Wenn es zur definitiven Bestimmung der Rechtmäßigkeit der Reklamation erforderlich ist, eine entsprechende Messung durch einen verantwortlichen Mitarbeiter des Verkäufers oder eine vom Verkäufer bevollmächtigte Person, die nach den geltenden Gesetzen zur Durchführung solcher Messungen berechtigt ist, vorzunehmen, wird der Käufer aufgefordert, Zugang zu dem Ort zu gewähren, an dem die reklamierte Ware eingebaut ist/wurde. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zum Erlöschen der Rechte aus der Mängelhaftung.
V.11 Im Falle der Anerkennung der Reklamation durch den Verkäufer wird der Verkäufer dem Käufer den bezahlten Kaufpreis der Ware zurückerstatten. Gleichzeitig wird eine Gutschrift ausgestellt, eine Kopie der Gutschrift geht dem Käufer unverzüglich per Fax oder E-Mail zu, das Original per Post.